Fahrerunterweisung
Rechtsgrundlage: § 12 DGUV Vorschrift 1, § 35 DGUV Vorschrift 70
Die Fahrerunterweisung ist die mindestens jährliche Pflicht des Unternehmers, Fahrer über den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug und arbeitssicheres Verhalten zu unterweisen. Sie folgt aus dem Arbeitsschutz (§ 12 DGUV Vorschrift 1, § 35 DGUV Vorschrift 70).
Inhalte sind unter anderem Bedienung und Besonderheiten des Fahrzeugs, Ladungssicherung, Verhalten bei Unfall oder Panne sowie die Pflichten des Fahrers. Die Unterweisung ist vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens jährlich durchzuführen.
Die Teilnahme ist zu dokumentieren (Datum, Inhalte, Unterschrift) — der Nachweis ist bei Prüfungen der Berufsgenossenschaft und im Schadensfall entscheidend.
Häufige Fragen
Wie oft ist die Fahrerunterweisung fällig?
Vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich.
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