DGUV Vorschrift 70
Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 70
Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ (früher BGV D29) ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Fahrzeugen in Unternehmen. Sie regelt unter anderem die jährliche Prüfpflicht (UVV-Prüfung) und die Anforderungen an Fahrer und Fahrzeuge.
Herausgeber ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Die Vorschrift verpflichtet Unternehmer, Fahrzeuge sicher zu betreiben, regelmäßig prüfen zu lassen (§ 57) und nur geeignete, unterwiesene Fahrer einzusetzen.
In Österreich übernehmen das ASchG und die dazugehörigen Verordnungen eine vergleichbare arbeitsschutzrechtliche Rolle.
Häufige Fragen
Was war die BGV D29?
Die frühere Bezeichnung der heutigen DGUV Vorschrift 70.
Verwandte Begriffe
Machen Sie heute pünktlich Feierabend.
Starten Sie kostenlos mit bis zu 3 Fahrzeugen — oder testen Sie 30 Tage lang alles. Der Fuhrpark meldet sich ab jetzt von selbst.
Ohne Kreditkarte · monatlich kündbar · DSGVO- & GoBD-konform, gehostet in der EU