Fuhrpark-Lexikon

UVV-Prüfung

Rechtsgrundlage: § 57 DGUV Vorschrift 70

Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung gewerblich genutzter Fahrzeuge nach § 57 DGUV Vorschrift 70. Der Halter muss jedes Fahrzeug mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen lassen — unabhängig von der Hauptuntersuchung.

„UVV“ steht für Unfallverhütungsvorschrift. Für Fahrzeuge ist die maßgebliche Vorschrift die DGUV Vorschrift 70 (früher BGV D29). Sie verpflichtet Unternehmen, ihre Fahrzeuge in sicherem Betriebszustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen.

Die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person (Sachkundigen) und umfasst unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Lenkung und sicherheitsrelevante Ausstattung. Das Ergebnis muss dokumentiert und aufbewahrt werden.

Die UVV-Prüfung ist von der Hauptuntersuchung (HU/TÜV) nach § 29 StVZO zu unterscheiden: Die HU ist die staatliche Verkehrssicherheitsprüfung, die UVV-Prüfung eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Häufige Fragen

Wie oft ist die UVV-Prüfung fällig?

Mindestens einmal jährlich; bei erhöhter Beanspruchung entsprechend häufiger.

Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?

Eine befähigte Person bzw. ein Sachkundiger mit entsprechender Qualifikation — etwa in einer Fachwerkstatt.

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